Das ISACA Germany Chapter (nachfolgend ISACA genannt) ist auf die freiwillige und ehrenamtliche Mitarbeit der Mitglieder angewiesen, um seinem Auftrag gerecht zu werden. Themenbezogen aufgestellte Fachgruppen, in denen sich Experten intensiv austauschen und zusammenarbeiten, bilden eine wichtige Komponente dieser Mitgliederbeteiligung. ISACA schätzt den Beitrag dieser Fachgruppenmitglieder als ungeheuer wertvoll ein und dankt ihnen für den Beitrag, den sie zur Bereicherung ihres Berufsstandes leisten.

Um die Zusammenarbeit in den Fachgruppen zu erleichtern und sicherzustellen, dass die Fachgruppen sowie alle Mitglieder von ISACA von den Aktivitäten und Ergebnissen in hohem Maße profitieren, sind die nachfolgend aufgezählten Definitionen und Regeln von allen Fachgruppen und deren Mitgliedern zu beachten und die Einhaltung im persönlichen Account auf dieser Webseite zu bestätigen.

Die Fachgruppen (nachfolgend FG genannt) behandeln fachliche Themen in ihrem Wirkungsbereich. Ziele der FG sind fachkundige Diskussionen zu führen, Publikationen, Schulungsunterlagen und Referenzdokumente zu erstellen und diese allen ISACA-Mitgliedern und Interessenten zur Kenntnis zu bringen.

FG werden auf Basis eines Vorstandsbeschluss von ISACA in Zusammenarbeit mit dem Chapter-Vorstand für Facharbeit und Arbeitskreise in einer konstituierenden Sitzung gegründet und unterliegen der Satzung des ISACA Germany Chapter e. V. (einsehbar unter Satzung).

Alle Arbeitsergebnisse der Fachgruppen gehen in das Eigentum von ISACA über, damit gewährleistet ist, dass die Ergebnisse allen Mitgliedern uneingeschränkt zugänglich gemacht werden können. Bei der Verwendung vertraulicher oder urheberrechtlich geschützter Unterlagen in den Fachgruppen ist daher darauf zu achten, dass die Rechte von ISACA an den daraus generierten Ergebnissen nicht eingeschränkt werden. Das Mitglied erklärt und sichert ISACA zu, dass es alle notwendigen Genehmigungen bzw. Freigaben von Parteien erhalten hat, die unter Umständen Rechte an den Arbeitsergebnissen haben können. Beispiele für Parteien, die unter Umständen Rechte an den Arbeitsergebnissen haben, können unter anderem der Arbeitgeber des Mitglieds oder ein Mitautor der Arbeitsergebnisse sein. Sofern die Arbeitsergebnisse nicht gemäß dem Urheberrechtsgesetz behandelt werden, tritt das Mitglied hiermit alle Rechte, Eigentums- und Rechtsansprüche an den Arbeitsergebnissen an ISACA ab und unternimmt alle zumutbaren Schritte, um den vollen Umfang dieser Rechte, Eigentums- und Rechtsansprüche zu gewährleisten.

Alle Veröffentlichungen (Arbeitsergebnisse, Aussagen, Stellungnahmen, Kommentare etc.) der FG sowie der FG-Mitglieder, die in Verbindung mit ISACA stehen, müssen über die FG-Leitung dem Vorstand für Facharbeit und Arbeitskreise vorab zur Freigabe vorgelegt werden. Jede Veröffentlichung bedarf einer offiziellen Freigabe durch den ISACA-Vorstand.

Arbeitsergebnisse, die zur Veröffentlichung freigegeben wurden, stehen allen Mitgliedern ungehindert zu internen, nicht kommerziellen Zwecken für Beratungen und Konsultationen zur Verfügung.

Mitglieder der FG pflegen einen offenen Informationsaustausch, sind sich aber bewusst, dass sie im Zusammenhang mit der Fachgruppenarbeit Kenntnis von vertraulichen oder urheberrechtlich geschützten Informationen erhalten, die durch ISACA oder Dritte nicht unbedingt explizit als solche gekennzeichnet sind. Diese Informationen sind zu keinerlei anderen Zwecken zu nutzen als im direkten Zusammenhang mit der durch die Mitglieder für ISACA erbrachten Fachgruppenarbeit. Um diese vertraulichen Informationen mindestens bis zu dem Zeitpunkt zu schützen, an dem sie durch ISACA öffentlich zugänglich gemacht werden, sichern die Mitglieder hiermit zu, die Informationen nicht zu kopieren, gegenüber Dritten offenzulegen oder auf andere Weise zu verbreiten. Ebenso ist es unzulässig, Dritte darin zu unterstützen oder ihnen zu erlauben, diese Informationen zu kopieren, offenzulegen oder in anderer Weise zu verbreiten. Eine ISACA-interne Kommunikation ist zulässig, wenn es um Erörterungen und Entscheidungen in Bezug auf diese vertraulichen Informationen geht und insoweit die Informationen in einem Entwicklungsworkshop, in einer Arbeitsgruppe, Kommission, Task Force, FG oder im Vorstand benötigt werden. Bei Beendigung der Mitarbeit in der Fachgruppe bzw. auf Anforderung durch ISACA müssen Mitglieder alle körperlich vorhandenen vertraulichen Informationen an ISACA zurückgeben bzw. zerstören und alle in elektronischer Form vorhandenen vertraulichen Informationen dauerhaft löschen. Jedes Mitglieder ist sich darüber im Klaren und erklärt sein Einverständnis, dass die oben genannte Vertraulichkeitszusage auch über die Dauer der durch den Unterzeichneten erbrachten Mitarbeit bei ISACA wirksam ist. Mitglieder, die im Rahmen der Fachgruppenarbeit Kenntnis von persönlichen Informationen über ISACA-Mitglieder oder -Mitarbeiter erhalten, sind zudem verpflichtet, alle geltenden Bestimmungen der ISACA-Datenschutzrichtlinie einzuhalten.

Voraussetzung für die Mitarbeit in FG ist eine Mitgliedschaft im ISACA Germany Chapter. Über eine Neuaufnahme als FG-Mitglied entscheiden die aktuellen FG-Mitglieder durch Mehrheitsbeschluss (einfache Mehrheit aller Fachgruppenmitglieder).

Der Vorstand für Facharbeit und Arbeitskreise und der FG-Leiter erwarten von den Mitgliedern die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit und die Anerkennung des Selbstverständnisses. Fachgruppenmitglieder, die an Fachgruppensitzungen wiederholt nicht teilnehmen oder keine Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit zeigen, kann der FG-Mitgliedsstatus aberkannt werden. Hinreichende Gründe für eine Aberkennung sind

  • Dreimaliges unentschuldigtes Fernbleiben an Fachgruppenterminen
  • Inaktivität über mehrere Monate, z. B. in Form von Nichtbeteiligung an den Aktivitäten der FG
  • Unzuverlässigkeit, z. B. durch wiederholtes Nichterbringen oder Absage von zugesagter Mitarbeit.

Die FG treffen sich regelmäßig in den Räumen der FG-Mitgliedsfirmen. Der Turnus wird von der FG-Leitung selbständig festgelegt.

Bei Bedarf werden nach vorheriger Abstimmung mit der FG-Leitung Gäste (Fachreferenten, Schwester-FG, Aufsichtsbehörden etc.) zur Teilnahme an den Treffen eingeladen. Gäste erhalten keinen Zugriff auf Unterlagen.

Die FG wählen je eine Person als FG-Leitung und mindestens eine Person als Stellvertretung, die den Kontakt zum Vorstand für Facharbeit und Arbeitskreise aufrechterhalten und dort über die Arbeit der FG mittels Protokolle und in FG-Leitertreffen berichten.

Die FG-Leitung muss sicherstellen, dass alle FG-Mitglieder zum Beitritt diese Selbstverständniserklärung erhalten und eingewilligt haben, um an der FG teilnehmen zu können. Die Zustimmung erfolgt über unsere Webseite im Rahmen der Mitgliederregistrierung.

Fachgruppenmitglieder haben die Möglichkeit, auf der Webseite der jeweiligen Fachgruppe namentlich, auf Wunsch inkl. Verllinkung auf das eigene LinkedIn-Profil aufgeführt zu werden.

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