Der Zertifikatskurs „Cyber Security Practitioner“ wurde im Rahmen der Allianz für Cyber-Sicherheit vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem ISACA Germany Chapter e. V. in Kooperation entwickelt und 2020 aufgrund der Neuerungen des Cyber-Sicherheits-Checks Version 2 überarbeitet.
Der Kurs gibt eine Einführung in wesentliche Aspekte der Cyber-Sicherheit und vermittelt den Teilnehmern insbesondere Vorgehensweise und Prinzipien zur Durchführung eines Cyber-Sicherheits-Checks gemäß dem Leitfaden "Cyber-Sicherheits-Check" (engl.: Guide Cyber Security Check) in der Version 2. Mit dem Leitfaden „Cyber-Sicherheits-Check“ haben das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der ISACA Germany Chapter e. V. eine praxisorientierte Vorgehensweise zur Beurteilung der Cyber-Sicherheit in Unternehmen und Behörden entwickelt. In sechs Schritten werden Auftragserteilung (1), Risikoeinschätzung (2), Dokumentensichtung (3), Vorbereitung der Vor-Ort-Beurteilung (4), Vor-Ort-Beurteilung (5) sowie die Nachbereitung und Berichterstattung (6) praxisnah vermittelt.
Darüber hinaus wird auf die Beurteilungsmethoden, das Beurteilungsschema, die Maßnahmenziele und die Qualität der Durchführung eingegangen. Das grundlegende Verständnis wird durch die Kursteilnahme und die erfolgreiche Zertifikatsprüfung (Prüfungsteilnahme mehrfach möglich) am Ende des Kurses bestätigt.
PODCASTS:
Kursgebühren:
Die Preise beinhalten die Zertifizierungsgebühr, die Seminarkosten inklusive Technik und die Bereitstellung von Schulungsunterlagen in digitaler Form.
Für sämtliche Seminarbuchungen gelten unsere AGBs. Wir weisen darauf hin, dass bei Nicht-Erreichung der Mindestteilnehmerzahl der Kurs durch ISACA abgesagt werden kann.
- Vorablesen des Leitfadens Cyber-Sicherheits-Check- BSI IT-Grundschutz Kompendium Edition 2020 in elektronischer Form auf Notebook oder Tab im Kurs zur Verfügung
Die Schulung wird anhand des Leitfadens „Cyber-Sicherheits-Check“ (engl.: Guide Cyber Security Check) in der Version 2 und der ausführlichen Kursunterlagen als Vortrag in Kombination mit einer Fallstudie durchgeführt. Bei der Schulung zum Cyber Security Practitioner wird auf vielfachen Wunsch der Kursteilnehmer ein erhöhter Fokus auf praktische Tipps und Beispiele gelegt. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vorab mit dem Inhalt des Leitfadens vertraut zu machen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie nur geringe Vorkenntnisse zu den Themen Cyber-Sicherheit und IT-Prüfung mitbringen.
Die Teilnehmer lernen, den Status der Cyber-Sicherheit auf Basis der Risikoeinschätzung gemäß der Methodik des Leitfadens „Cyber-Sicherheits-Check" (Version 2) zu identifizieren, zu dokumentieren und zu bewerten und somit aktuellen Bedrohungen aus dem Cyber-Raum wirksam zu begegnen.
Die Teilnehmer erhalten darüber hinaus einen Weiterbildungsnachweis über 8 CPE vom ISACA Germany Chapter.
Das Zertifikat „Cyber Security Practitioner“ wird auf Basis der Ergebnisse einer schriftlichen Prüfung vergeben. Die Prüfung umfasst 40 Multiple-Choice-Fragen zu Rahmenbedingungen, Planung und Durchführung eines Cyber-Sicherheits-Checks. Voraussetzung für die Zertifikatserteilung ist, dass mind. 75% der Fragen richtig beantwortet werden. Zur Beantwortung der Fragen stehen maximal 30 Minuten Bearbeitungszeit zur Verfügung.
Voraussetzung für die Zertifikatsprüfung ist die Teilnahme am Zertifikatskurs „Cyber Security Practitioner“. Weiterhin muss der Teilnehmer eine Verpflichtungserklärung akzeptieren, die folgende Punkte umfasst:
Die Verpflichtungserklärung wird vor der Prüfung vom ISACA Germany Chapter bereitgestellt.
Die Prüfungsunterlagen werden durch das ISACA Germany Chapter ausgewertet und kontrolliert. Die Teilnehmer erhalten das Prüfungsergebnis und bei bestandener Prüfung auch das Zertifikat spätestens 20 Werktage nach dem Prüfungstermin per E-Mail zugesandt.
Weiterhin wird auf der Internetseite des ISACA Germany Chapters ein öffentliches Zertifikatsregister zur Verifizierung der Echtheit des Zertifikates geführt. Die Gültigkeit des Zertifikates ist auf 3 Jahre begrenzt.
Strebt ein Zertifikatsinhaber eine Zertifikatsverlängerung an, so muss er noch vor Ablauf seines Zertifikats die von ihm in den letzten drei Jahren durchgeführten Beurteilungen gemäß Leitfaden "Cyber-Sicherheits-Check" geeignet nachweisen, z. B. in Form von Bestätigungen des Auftrag- bzw. Arbeitgebers, dass 6 Begutachtungen durchgeführt wurden oder 3 Begutachtungen durchgeführt und 24 CPEs im Bereich Cybersecurity erlangt wurden.
Ebenfalls anerkennungsfähig sind Prüfungen auf Basis von BSI IT-Grundschutz, COBIT, ISO 270001 oder PCI-DSS, wenn die in Kapitel 7 "Maßnahmenziele" des Leitfadens referenzierten Basismaßnahmen Gegenstand der Prüfung waren. Sollte ein Nachweis nicht erbracht werden, muss die Prüfung zum Cyber Security Practitioner erneut durchlaufen und bestanden werden.
WICHTIG: Eine Zertifikatsverlängerung ist nur möglich, solange man über ein gültiges Zertifikat verfügt.
Für die Zertifikatsverlängerung fällt eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 50, - EUR zzgl. der jeweils geltenden MwSt. an.
Martin Ennenbach arbeitet seit 2009 als Principal Consultant für die TÜV TRUST IT GmbH, die zur Unternehmensgruppe TÜV Austria gehört. Hierbei unterstützt er Kunden im In- und Ausland beim Aufbau und Optimierung von Informationssicherheitsmanagementsystemen (ISMS) und ist bei der TÜV TRUST IT Verantwortlich für die Themen ISMS sowie Cyber Security. Er ist zudem ISO 27001 Lead Auditor und verfügt über die Personenzertifikate zum CISA und CSP. Herr Ennenbach ist Mitglied der ISACA-Fachgruppe Cyber-Security. Zu seinen Kunden zählen Unternehmen aus der Finanz-, Industrie-, Telekommunikations- und Dienstleistungsbranche sowie dem Gesundheits- und Lebensmittelsektor.
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